Überlange Sicherheitskontrolle: Passagier erhält Geld für neue Tickets

Muss man es hinnehmen, wenn die Sicherheitsüberprüfung des Gepäcks drei Stunden dauert und man deswegen den Flug verpasst? Nein, entschieden nun die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 276/12) und bestätigten damit ein Urteil der vorherigen Instanz.

Das Gepäck des Klägers war im Juli 2011 auf dem Flughafen Frankfurt/Main der Sicherheitskontrolle verdächtig erschienen und drei Stunden aufwändig überprüft worden – ohne dass sich der Verdacht bestätigte.

Der Kläger machte daraufhin Schadensersatz für neue Tickets geltend.  Das Oberlandesgericht gab ihm nun Recht. Der Kläger habe keine gefährlich aussehenden Gegenstände mit sich geführt, der Verdacht sei lediglich durch Überlagerungen im Röntgenbild des Kontrollgerätes entstanden. Dementsprechend habe der Kläger die überlange Sicherheitsüberprüfung nicht zu verantworten und einen Schadensersatzanspruch gegen den Bund.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).