Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären

Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere klar und vollständig über ihre Rechte bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen aufklären. Das hat nun das Landgericht Berlin in einem Urteil noch einmal klargestellt (Az.:52 O 102/15). Im konkreten Fall war die Fluggesellschaft Germania vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt worden, da sie auf ihrer Homepage nur lückenhaft über die Fluggastrechte nach der EG-VO 261/2004 informierte. Insbesondere auf die in der Praxis wichtigen Ausgleichsansprüche bei größeren Flugverspätungen (je nach Entfernung 250,- bis 600,- Euro pro Passagier) wurde nicht hingewiesen. Weitere Rechte der Passagiere, wie etwa der Anspruch auf eine Hotelübernachtung, wenn ein Ersatzflug erst für den Folgetag angeboten werden kann, wurden missverständlich formuliert. Das sah auch das Landgericht so. Wichtige Kundeninformationen dürften von den Airlines nicht einfach weggelassen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).