Gepäckverlust – Entschädigung und Schadenersatzansprüche

Jährlich gehen rund 42 Millionen Gepäckstücke von Flugpassagieren verloren, mehr als  1 Million  tauchen nie mehr auf (Stand 2007, Quelle: Air Transport Users Council, AUC). Die meisten Fehler passieren beim Transfer in das nächste Flugzeug. Die Koffer werden bei der Zwischenlandung auf falsche Förderbänder und Gepäckwagen geladen. Weiter Ursachen: Das Gepäckband reißt ab oder wird falsch eingelesen, das Gepäck fällt vom Band oder wird falsch einsortiert.

Keine schöne Vorstellung: Nach einem langen Flug steht man am Gepäckband und wartet. Um einen herum nehmen die Passagiere ihre Koffer vom Band und gehen Richtung Sicherheitsschleuse. Man selber wartet und wird langsam nervös. Irgendwann stoppt das Gepäckband und der Puls steigt – wo ist mein Gepäck?!

Gepäckverlust – das ist zu beachten:

– Geraten Sie nicht in Panik: 95 % aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Verlustmeldung wiedergefunden und ausgeliefert.

– Melden Sie den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens („Lost and found“) und bei der entsprechenden Airline. Sie müssen ein Verlustprotokoll („P.I.R.“) ausfüllen. Am Flughafen gibt es entsprechende Formulare um eine entsprechende Schadensmeldung zu formulieren. Heben Sie Ihr Flugticket auf, an das beim Einchecken auch der Sticker mit der Registrierungsnummer für das Gepäckstück (Gepäckabschnitt) geklebt wurde.

– Für spätere Schadensersatzansprüche: Melden Sie den Schaden zusätzlich noch einmal schriftlich bei der Airline (bei Pauschalreisen auch beim Reiseveranstalter). Heben Sie Belege, Quittungen, Gepäckabschnitt, Verlustformular etc. gut auf.

Ihre Ansprüche:

Entschädigung / Schadensersatz bei GepäckverlustWenn ein Koffer endgültig verloren geht, verspätet oder beschädigt ausgeliefert wird, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz / Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ). Dieser Anspruch ist gedeckelt – die Fluggesellschaften haften mit maximal 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Die SZR sind eine künstliche Währung und entsprechend umgerechnet etwa 1.330,- Euro. Die Haftung der Fluggesellschaften gilt pro betroffenem Passagier, nicht pro Gepäckstück . Viele Airlines verlangen einen Nachweis über den Wert des Gepäckinhaltes. Es ist also sinnvoll, den Inhalt des verlorenen Koffers aufzulisten und den Wert möglichst konkret mit Kaufbelegen etc. nachweisen zu können. Zu beachten ist auch, dass hier wichtige Fristen laufen: Bei Gepäckverspätungen ist eine entsprechende Schadensmeldung binnen 21 Tagen, bei Gepäckbeschädigungen sogar binnen 7 Tagen einzureichen.

Weitere Ansprüche bei Pauschalreisen:

Haben Sie eine Flugpauschalreise gebucht und sitzen am Urlaubsort ohne Gepäck, stellt das einen Reisemangel dar, der zur Minderung berechtigt. Um diese Mängelrechte geltend machen zu können, müssen Sie den Gepäckverlust möglichst schnell dem Reiseleiter vor Ort anzeigen . Für die Urlaubszeit ohne Gepäck kann dann der Reisepreis gemindert werden (ca. 25 % des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck, im Einzelfall auch deutlich mehr). Wird die Reise durch den Gepäckverlust erheblich beeinträchtigt, kommt auch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden in Betracht. Diese Mängel- und Schadensersatzansprüche müssen dem Veranstalter innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiseende gemeldet werden.

Ersatzkleidung:

Geht das Gepäck auf dem Hinflug verloren, steht man in der Regel in der Ferne ohne Waschzeug und passende Kleidung da. In der Regel dürfen sich betroffene Fluggäste mit den nötigsten Sachen ausstatten, manche Airlines bieten auch eine Art Notfallkoffer Toilettenartikeln und Unterwäsche. Die meisten Airlines erstatten „angemessene“ Ausgaben zur Beschaffung von Ersatzkleidung und Toilettenartikeln – je nach Fluglinie und Airline wird die Grenze, was noch angemessen ist, unterschiedlich gezogen (etwa 25,- bis 200,- Euro). Bei einer Pauschalreise können entsprechende Ansprüche auch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.

Tipps:

– Wertgegenstände wie Bargeld, Dokumente und Schmuck sollten im Handgepäck verstaut sein, um einen Verlust zu vermeiden. Wertgegenstände werden bei Kofferverlust nicht ersetzt!

– Das Gepäck sollte deutlich gekennzeichnet sein (Zielort, Datum und Heimatadresse).

– Prägen Sie sich ihr Gepäck gut ein oder wählen Sie einen auffälligen Koffer. Das erleichtert das Auffinden am Gepäckband und die Beschreibung, falls der Koffer wirklich mal verloren geht.

– Prüfen Sie beim Check-In den Gepäckabschnitt: Wurde der Koffer zum richtigen Ziel eingecheckt? Gerade bei Langstreckenflügen mit Umsteigen lohnt es sich, nachzuprüfen, ob der Koffer bis zum Endziel durchgecheckt wurde.

– Grundsätzlich ist die Gefahr bei Direktflügen deutlich geringer, das Gepäck verloren geht. Besonders groß ist die Gefahr bei Transfers an großen Drehkreuzen wie London-Heathrow, Singapur, New-York-JFK, Paris-Charles-de-Gaulle oder Frankfurt.