Namensänderung im Reisevertrag wird günstiger

Wer bisher nach der Buchung eine Änderung der Passagiere in den Reiseunterlagen verlangt, wird oft von den Reiseveranstaltern kräftig zur Kasse gebeten: Soll der Name eines Reisenden geändert werden, sieht das Kleingedruckte einiger Reiseveranstalter hierfür Zusatzkosten von 100 Prozent des Reisepreises oder mehr vor. Ähnliches gilt, wenn bei Krankheit eine Ersatzperson reisen soll oder nur ein Buchstabendreher korrigiert werden soll.

Das Landgericht München hat jetzt entschieden, dass nur die tatsächlich mit der Änderung verbundenen Mehrkosten an die Kunden weitergegeben werden dürfen, weitere Zusatzgebühren seien rechtswidrig (Az.: 12 O 5413/13).

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).