Reiserücktritt und Stornogebühren

Sie haben freies Stornorecht, können eine gebuchte Reise also jederzeit und ohne Angabe von Gründen stornieren. Regelmäßig wird in diesem Fall aber eine Stornopauschale vom Reiseveranstalter gemäß seiner AGB verlangt. Die Stornierung der Reise wird umso teurer, je näher der Beginn der Reise rückt. Oft sind diese AGB aber ungültig oder es werden zu hohe Storno-Pauschalen geltend gemacht.

Sind Sie von einer Reise zurückgetreten und sehen sich nun mit einer relativ hohen Stornopauschale konfrontiert, lohnt es sich daher oft, diese anwaltlich prüfen zu lassen.

Reiserücktrittsversicherung

Um die Gefahr von Stornokosten zu vermeiden, wird oft eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Umso ärgerlicher ist es, wenn diese sich dann weigert, die Stornogebühren zu übernehmen. Dies geschieht oft mit dem Hinweis, bestimmte Versicherungsobliegenheiten (etwa die rechtzeitige Stornierung der Reise) seien nicht erfüllt worden, deshalb müsse der Versicherer nicht zahlen. Sind Sie der Ansicht, rechtzeitig storniert zu haben, sollten Sie eine solche Weigerung des Versicherer nicht einfach hinnehmen. Ich prüfe gerne für Sie, ob Ihre Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist.