Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, werden die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren sind die Höhe des Streitwerts und die einzelnen Schritte (“Gebührentatbestände”), die der Anwalt für Sie durchführt. Hier können Sie selbst ausrechnen, welche Anwaltsgebühren in Ihrem Fall entstehen könnten.
**Der Gebührenrechner berechnet die Gebühren nach dem alten RVG (gültig bis 31.12.2020). Wir arbeiten bereits an einer neuen und aktuellen Version.**