LG Leipzig: Irreführende Warnhinweise auf fluege.de

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG (zu der unter anderem fluge.de gehört) verklagt, da diese auf Ihrem Buchungsportal mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss einer Versicherung drängte und überteuerte Zusatzkosten für die Zahlung per Kreditkarte verlangte. Das Landgericht Leipzig hat der Klage stattgegeben (Az.: 05 O 911/15 – nicht rechtskräftig).

Die Warnhinweise auf fluege.de seien irreführend, da sie suggerierten, dass eine Stornierung mit erheblichen Kosten von bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden sei. Reisende können aber nach einer Stornierung in jedem Fall die Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen (die oft einen großen Anteil der Gesamtkosten ausmachen) – oft besteht zusätzlich noch ein Anspruch auf eine Teilerstattung der eigentlichen Ticketkosten.

Ferner tat fluege.de so, als bestehe ohne Abschluss der bei Buchung angebotenen Reiseversicherung ein „volles Risiko ohne Reiseschutz“. Dabei wurde ignoriert, dass bei den gebuchten Inlandsflügen der Krankenrücktransport in der Regel durch die Krankenversicherung übernommen wird und für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck die Fluggesellschaften haften. Dementsprechend werteten die Richter auch diese Warnhinweise als irreführend und damit unzulässig.

Ebenfalls als unzulässig stuften die Richter eine Zahlungspauschale von 7 Euro bei Zahlung per Kreditkarte ein. Dieser Betrag übersteige in vielen Fällen den Betrag, den das Kreditkartenunternehmen für die Zahlungsabwicklung verlange.

Die Unister-Gruppe mit fluege.de ist bereits mehrfach wegen unlauteren Wettbewerbs und rechtswidrigen Vertragsbedingungen sowie unzulässigen Preisdarstellungen verurteilt worden.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).