Beratungs-/Prozesskostenhilfe
Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung aus eigenen Mitteln nicht leisten können, müssen Sie auf meine Dienste nicht notgedrungen verzichten. Dafür sorgen die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Bei „Bedürftigkeit“ können Sie diese Hilfe für eine erste Beratung und die außergerichtliche Tätigkeiten (Beratungshilfe) und gerichtliche Verfahren (Prozesskostenhilfe – PKH) beim Gericht beantragen. Ab wann jemand als „bedürftig“ gilt, ist gesetzlich geregelt. Außerdem muss Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg haben. Beides wird vom Gericht geprüft.
Weitere Informationen zum Thema „Beratungshilfe“ und „Prozesskostenhilfe“ finden Sie hier.