Kosten

Allgemein

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Vergütung von Anwälten. Entweder treffen der Rechtsanwalt und der Mandant eine Honorarvereinbarung oder die Vergütung erfolgt nach den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebührensätzen.

Grundsätzlich biete ich Ihnen beide Vergütungsmöglichkeiten an.

Sind Sie rechtsschutzversichert? Gerne prüfe ich für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten für Sie übernimmt.

Finanziell schwache Personen unterstützt der Staat durch Beratungshilfe und  Prozesskostenhilfe, damit auch diese Ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen können.

In vielen Fällen besteht auch ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Gebühren gegenüber der  Gegenseite. Sie können sich in diesen Fällen ihre Kosten also am Ende vom Gegner zurückholen. Ich prüfe diese Möglichkeit für Sie und helfe Ihnen, die Kosten bei der Gegenseite geltend zu machen.

Welche Gebühren anfallen, hängt auch immer davon ab, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden. So kann die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens wesentlich schneller und günstiger zum Ziel führen als der klassische Prozess. Ich berate Sie fair über die verschiedenen Möglichkeiten und spreche das Kostenrisiko mit Ihnen durch.