Reisemängeltabelle

Auf Reisen kann man viel erleben – vom verspäteten Flug über die berühmten Kakerlaken im Hotelzimmer bis zur fehlenden Reiseleitung. Welche Rechte habe ich, wenn ich auf meiner Reise mit solchen unliebsamen Überraschungen konfrontiert werde? Grundsätzlich stellen die „negative Abweichung vom vereinbarten Leistungsprogramm“ und das „Fehlen zugesicherter Eigenschaften“ einen Reisemangel dar. Liegt ein Reisemangel vor, kann ich den Reisepreis mindern und unter Umständen zusätzlich Schadensersatz (wegen entgangener Urlaubsfreuden, etc.) geltend machen.

Doch nicht jede Ameise auf der Hotelveranda stellt einen Mangel dar, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Geringfügige Beeinträchtigungen werden vor Gericht oft als bloße Unannehmlichkeit angesehen, die nicht zu einer Minderung berechtigen. Hierbei werden auch länderspezifische Besonderheiten berücksichtigt, so muss ich in südlichen Ländern eher mit Insekten in der Hotelanlage rechnen als in Skandinavien.

Um einen Anhaltspunkt zu finden, ob meine Erlebnisse auf der letzten Reise als Reisemangel eingestuft werden – und wie stark ich den Reisepreis unter Umständen mindern kann – bieten sich Reisemängeltabellen an. Die bekanntesten deutschen Reisemängeltabellen sind die Frankfurter Tabelle, die Kemptener Reisemängeltabelle und die Reisemängeltabelle des ADAC. Die wichtigsten und interessantesten Fälle und Beispiele aus diesen Tabellen habe ich untenstehend noch einmal für Sie zusammengefasst.

Diese Tabellen stellt nur eine erste, unverbindliche Information dar. Ihren konkreten Fall prüfe ich gerne persönlich für Sie!

Frankfurter Reisemängeltabelle

Die Frankfurter Tabelle wurde von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main  entwickelt. Diese Kammer hat (nicht zuletzt als Berufungsgericht des Amtsgerichts Bad Homburg v.d. Höhe) sehr viel mit Reisefällen zu tun, da im entsprechenden Gerichtsbezirk eine Vielzahl großer deutscher Reiseveranstalter ihren Firmensitz haben. Die Liste ist zwar in keiner Hinsicht verbindlich, wird aber von vielen Gerichten in Deutschland und Österreich als wichtige Orientierungshilfe genutzt. Die Tabelle stellt viele typische Reisemängel – eingeteilt in verschiedene Kategorien wie Unterkunft, Verpflegung, Transport, Sonstiges – dar und zeigt typische, vor Gericht hierfür zugesprochene Minderungsquoten als Prozentsatz auf. Die Frankfurter Reisemängeltabelle ist hier abrufbar.

Kemptener Reisemängeltabelle

Ein etwas anderes Konzept verfolgt die Kemptener Reisemängeltabelle. Sie ist von dem bekannten Reiserechtler Prof. Dr. Ernst Führich aufgebaut worden, wesentlich umfangreicher und wird regelmäßig aktualisiert. Anders als die Frankfurter Tabelle sind in der Kemptener Tabelle konkrete, vor Gericht entschiedene Fälle mit dem entsprechenden Aktenzeichen des Gerichts aufgeführt. So lässt sich in der Tabelle nach ähnlich gelagerten, bereits vor Gericht entschiedenen Fällen suchen. Der Verweis auf ein entsprechendes Urteil kann im Streit mit dem Reiseveranstalter wegen Reisemängeln entscheidende Bedeutung haben. Die Tabelle wird ebenfalls von Gerichten und Rechtsanwälten als Arbeitshilfe genutzt. Die Reisemängeltabelle unterscheidet zwischen Mängeln vor Reisebeginn (unterlassene/fehlerhafte Informationspflichten des Reiseveranstalters), Mängeln bei Erholungsreisen und Mängeln bei Spezialreisen wie Fortuna-Reisen, Studien- und Abenteuerreisen, Kreuzfahrten, All-inclusive-Reisen, Berg-. Ski- und Sportreisen und Wohnmobilreisen. Den größten Teil nimmt der Bericht der klassischen „Erholungsreisen“ ein, der noch einmal in mehrere Kapitel unterteilt ist (Unterkunft, Servicemängel, Belästigungen, Hoteleinrichtungen, Lärm, Verpflegung, Dienstleistungen, Reiseleitung, Zielort, Luftbeförderung, Transfer, Busbeförderung, Reisegepäck). Hier geht es zur Kemptener Reisemängeltabelle.

ADAC-Reisemängeltabelle

Ähnlich aufgebaut ist auch die Reisemängeltabelle des ADAC. Auch hier werden zahlreiche Reisemängel-Urteile mit entsprechenden Minderungsquoten samt Aktenzeichen und nach Kategorien geordnet dargestellt. Die Einteilung ist hier jedoch etwas anders als bei der Kemptener Tabelle: Es wird zwischen den Bereichen „An- und Abreise“ (unterteilt in Flug, Bus/Bahn, Gepäckverspätung/-verlust), „Aufenthalt“ und „Spezialreisen“ (Rundreisen, Kreuzfahrten/Segeltörn, Studien-, Sprach-, Jugendreisen, Erlebnisreisen) unterschieden, wobei das Kapitel „Aufenthalt“ die meisten Entscheidungen enthält und noch einmal ausführlich untergliedert ist (Unterbringung; Essen und Trinken; Pool und Strand; Sport, Unterhaltung, Service und Kinder; Lärm; Sonstiges). Die ADAC-Reisemängeltabelle ist hier hinterlegt.

Nutzungshinweise:

Die Minderungsquoten sind (soweit nicht anders angegeben) in allen Tabellen als Prozentsatz vom Gesamtreisepreis angegeben. Bei zeitlich begrenzten Mängeln (Hotel überbelegt, Umzug erforderlich, Flugausfall oder Flugverspätung etc.) bezieht sich die Minderungsquote regelmäßig auf den Tagesreisepreis für die betroffenen Tage.

Die Tabellen von Prof. Dr. Führich und vom ADAC beziehen sich auf Einzelfallentscheidungen. Die dort genannten Beträge können daher nicht ohne weiteres verallgemeinert werden. Besonderheiten des jeweiligen Falles werden „Bemerkungen“ bzw. „Besonderheiten“ kurz erwähnt.

Liegen mehrere Mängelpositionen vor, werden die Minderungsquoten addiert. Die Minderungssätze können bis zum vollen Reisepreis steigen, daneben ist (in der Regel ab einem Prozentsatz von über 50 %) ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreuden möglich. Ab einem Mangel, der eine Minderung von mindestens 20 % rechtfertigt, kommt grundsätzlich auch ein Abbruch der Reise (Kündigung nach § 651 e BGB) in Betracht.

Jede Reise ist anders. Sollte sich Ihr Urlaubsärger nicht in einer der Tabellen finden, kann das zwei Gründe haben: Möglicherweise handelt es sich um eine so geringe Beeinträchtigung, dass sie juristisch als bloße „Unannehmlichkeit“ einzustufen ist, dann taucht sie zum Beispiel in der Frankfurter Tabelle gar nicht auf. Da aber keine der Tabellen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern es sich letztlich nur um Sammlungen von vor Gericht bereits verhandelten Fällen handelt, kann es sehr gut sein, dass ihr Reiseerlebnis noch keinen Eingang in diese Sammlungen gefunden hat.

Wichtige Hinweise bei Reisemängeln:

Ganz gleich, was Sie auf Ihrer Reise stört, ob Baulärm, verdreckte Hotelzimmer oder der Ausfall einer gebuchten Tempelbesichtigung: Werden Sie sofort aktiv, um Ihre Rechte zu wahren! Melden Sie den Mangel umgehend der Reiseleitung und verlangen Sie, dass der Mangel beseitigt wird (Mängelanzeige und Abhilfeverlangen). Dokumentieren Sie die Mängel, lassen Sie sich die Adressen von „Leidensgenossen“ als Zeugen geben. Und machen Sie Ihre Ansprüche möglichst zügig nach Ihrer Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter geltend, um alle relevanten Fristen einzuhalten! Weitere Tipps finden Sie hier.