Erstberatung

Was tun, wenn man nicht weiß, ob man einen Anwalt braucht? Sie sind sich nicht sicher, ob sich die Einschaltung eines Anwalts lohnt bzw. notwendig ist? Wie ernst das Schreiben vom Inkassobüro zu nehmen ist oder ob der Reiseveranstalter nicht doch recht hat, wenn er sagt, dass Ihre Forderungen wegen des verspäteten Hinfluges völlig überzogen sind?

Ich analysiere mit Ihnen in der Erstberatung die Situation und zeige Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und Ihre Erfolgsaussichten auf. Selbstverständlich besprechen wir hierbei auch die weiteren Kosten und die Möglichkeiten, diese auf Dritte (Rechtsschutzversicherer, Gegner, Staat, etc.) abzuwälzen.

Sie gehen hierbei kein Risiko ein: Dieser erste Besprechungstermin kostet Sie als Verbraucher maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Danach wissen Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es in Ihrem konkreten Fall gibt, wie gut die Erfolgsaussichten sind, wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind und ob Sie diese überhaupt übernehmen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen wollen.

Sollten Sie im Gespräch mit mir zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheiten ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen in der Sache aussichtslos ist, fallen über die reine Erstberatungsgebühr keine weiteren Kosten für Sie an.

Sind Sie rechtsschutzversichert, wird die Erstberatungsgebühr in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Entscheiden Sie sich nach dem Erstberatungsgespräch dafür, mich mit dem Fall zu beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.