Infografik Reisemängel

Das Hotelzimmer ist verschmutzt, eine Baustelle vor dem Fenster sorgt für großen Lärm, das versprochene große Kinderschwimmbecken ist nicht viel mehr als eine kleine Badewanne – es gibt viele Reisemängel, die Sie nicht auf sich sitzen lassen müssen. Auch bei kleineren Mängeln haben Sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung, sie bekommen also einen Teil des Reisepreises erstattet. Im Extremfall haben Sie sogar ein Recht auf die Rückerstattung des vollständigen Reisepreises. Wie viel Sie zurückverlangen können, hängt von der Art und Schwere des Mangels ab. Vom Gesetzgeber festgelegte „Quoten“ gibt es nicht, allerdings wird sich in der Rechtsprechung an sogenannten Reisemängeltabellen orientiert. Hier ist aufgelistet, wie andere Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben. Man kann also bereits vorab grob abschätzen, mit welcher Forderung Sie vor Gericht Erfolg haben.

Um gute Chancen auf die größtmögliche Reisepreisminderung zu haben, sollten sie bereits an Ihrem Urlaubsort ein paar Dinge beachten. Wenden Sie sich an die Reiseleitung vor Ort und verlangen Sie Abhilfe. Doch nicht immer finden Sie einen Ansprechpartner. Was Sie bereits an Ihrem Urlaubsort zu beachten haben, erfahren sie auf der „Checkliste Reisemängel“.

 

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