Reiserecht und EU-Fluggastrechte

Ihr letzter Urlaub ist nicht so gelaufen, wie Sie sich das vorgestellt haben? Im Prospekt sah alles ganz anders und viel schöner aus? Ich prüfe Ihre Ansprüche bei Reisemängeln.

Sie saßen den ganzen Tag am Flughafen fest, bis Ihre Maschine endlich abhob? Sie waren pünktlich beim Check-In, aber die Maschine war überbucht und Sie konnten nicht mehr mitfliegen? Ich kenne Ihre Fluggastrechte und helfe Ihnen bei Flugausfall, Flugverspätung und Nichtbeförderung.

Ihnen ist vor Reisebeginn etwas dazwischengekommen? Sie stornierten die Reise und ihr Reiseveranstalter verlangt nun eine saftige Stornogebühr von Ihnen? Dabei haben Sie doch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Warum springt die jetzt nicht ein?

Was ist der Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler? Welche Reiseunterlagen sind wichtig, was ist der „Sicherungsschein“ und auf was muss ich im „Kleingedruckten“ des Veranstalters achten? Lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung? An wen wende ich mich, wenn auf der Reise alles schief läuft, aber sich keiner für die Reisemängel verantwortlich fühlt? Wie reklamiere ich Reisemängel richtig, welche Fristen gibt es? Gibt es so etwas wie „Schadensersatz für Urlaubsärger“? Auf was muss ich bei den Angaben im Reiseprospekt achten? Was tun, wenn das Flugzeug ohne mich gestartet ist oder das Kreuzfahrtschiff schon abgelegt hat? An wen wende ich mich, wenn mein Koffer nach dem Flug nicht wieder auftaucht – und gibt es eine Entschädigung? Gilt auch für eine individuell zusammengestellte Treckking-Tour das Reiserecht? Kann ich die EU-Fluggastrechte auch bei Airlines aus Nicht-EU-Staaten geltend machen? Wenn ich mein Ferienhaus vermiete, im Internet kleine Radtouren anbiete oder einen Segeltörn mit Gleichgesinnten organisiere – bin ich dann nach dem deutschen Reiserecht schon Reiseveranstalter mit allen entsprechenden Pflichten?

In diesen und allen weiteren rechtlichen Fragen rund um das Thema “Reisen”, „Reiserecht“, „Flugverspätung“ und „EU-Fluggastrechte“ stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Werfen Sie vorab auch einen Blick auf meine Reisemängeltabelle.

Egal, ob es sich um eine Pauschalreise, einen einzelnen Flug oder eine individuell zusammengestellte Tour handelt  – ich zeige Ihnen, welche Ansprüche Sie gegen Ihren Reiseveranstalter, Ihre Fluggesellschaft, Ihr Reisebüro oder Ihre Versicherung haben und setze Ihre Rechte für Sie durch. Angefangen vom Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung/-ausfall bis hin zur Zwangsvollstreckung gegen den Reiseveranstalter.

Übrigens: „Ihr Reiserecht reist mit“ – das deutsche Reiserecht gilt auch, wenn Sie bei einem ausländischen Reiseveranstalter gebucht haben. Entscheidend ist, dass die Reise in Deutschland angeboten und von Deutschland aus gebucht wurde. Das gilt auch bei Buchungen im Internet!

Und ob die EU-Fluggastrechte auch für Airlines aus Nicht-EU-Staaten gelten, erfahren Sie hier.