Schadensersatz: Airline muss für Getränke bei Flugverspätung sorgen

Verspätet sich ein Flug, steht dem Passagier nicht nur eine Ausgleichszahlung zu, sondern er hat auch Anspruch auf Speisen und Getränke. Dies hat jetzt das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 3 C 479/13 [36]) in einem besonders drastischen Fall noch einmal bestätigt: Vor einem Flug von Santo Domingo nach Frankfurt befand sich der Kläger nach dem Check-in im internationalen Teil des Flughafens. Dort hatten alle Geschäfte geschlossen. Bedingt durch die Sicherheitsvorschriften hatte der Kläger auch nicht die Möglichkeit, ausreichend Getränke in diesen Bereich mitzunehmen. Der Start wurde mehrmals verschoben, letztlich vergingen vom Check-in bis zum Bustransfer zum Flugzeug 6 Stunden. Dennoch wurden dem Kläger, der an Diabetes mellitus leidet, auch auf mehrfache Nachfrage keine Getränke zur Verfügung gestellt. Der Kläger hat daraufhin neben seinem Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung auch Schadensersatz in Höhe von 200,- Euro geltend gemacht.
Das Gericht gab ihm Recht: Die Fluggesellschaft sei verpflichtet, die Passagiere mit Speisen und Getränken zu versorgen. Insbesondere im Hinblick auf seine Krankheit sei dem Kläger durch das Verhalten der Fluggesellschaft ein Schaden in Form einer Gesundheitsbeeinträchtigung entstanden.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).