EuGH: Flugpreis muss bei Online-Buchung vollständig angegeben werden

Bei einer Flugbuchung im Internet muss der endgütige Ticketpreis inklusive aller Steuern und Gebühren bereits am Anfang klar ausgewiesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren gegen Air Berlin nun klargestellt (Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Rechtssache C-573/13).

Danach ist die Praxis, zunächst einen günstigeren Ticketpreis (ohne Steuern, Gebühren und weitere Zuschläge) anzuzeigen und erst im weiteren Buchungsverfahren diese Zuschläge anzugeben, rechtlich nicht mehr haltbar. Der Endpreis muss nach dem EuGH-Urteil bereits bei der erstmaligen Angabe von Preisen angezeigt werden – nur so könne der Kunde effektiv die verschiedenen Ticketpreise der Fluggesellschaften vergleichen.

Air Berlin hält das Urteil für überholt, da man schon vor dem Urteil die Preisangabe überarbeitet habe. Das Urteil hat dennoch praktische Bedeutung, da es (indirekt) auch Auswirkungen auf die Praxis zahlreicher Online-Reisebüros haben dürfte, die ihre Preisangaben nun vermutlich zugunsten der Verbraucher transparenter gestalten müssen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).