Autofahren in Frankreich nur noch mit eigenem Alkoholtest

Ab Juli 2012 muss jeder Auto-/Motorradfahrer in Frankreich stets ein unbenutztes Alkoholtestset mitführen. Das sieht die neue Regelung zum „alcootest obligatoire“ vor. Ausgenommen sind lediglich Kleinkrafträder („cyclomoteurs“, bis 50 ccm, max. 45 km/h) und Fahrzeuge mit Alcolock-System. Davon betroffen sind auch Deutsche, die nach Frankreich fahren. Zulässig sind nur elektronische Tests sowie chemische Einwegtests, die gemäß den französischen Normen („Norme francaise – NF“) zertifiziert sind. Entsprechende Einwegtests sind in Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen für 2 – 5 Euro erhältlich und sollen auch in Deutschland ab dem Spätsommer angeboten werden.

Wer ohne Test erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 11,- Euro und muss ein unbenutztes Alkoholtestset binnen fünf Tagen vorweisen. Tut er das nicht, droht ein Bußgeld von 90,- Euro. Es gibt allerdings eine „Schonfrist“ bis zum 1. November 2012: Bis dahin soll bei einem Verstoß nur ermahnt und auf die neue Regelung hingewiesen werden.

Hintergrund der neuen Regelung ist, dass in Frankreich 31 Prozent der Verkehrsunfälle auf Alkohol zurückzuführen sind. Die neue Regelung soll der Prävention dienen und den Fahrer dazu bringen, nach einem Glas Wein sich selbst zu testen, bevor er sich ans Steuer setzt.

Übrigens: In Frankreich gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille, oberhalb dieser Grenze drohen saftige Bußgelder (0,5 – 0,8 Promille: bis 750 Euro; über 0,8 Promille: bis 4.500,- Euro).

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).