Küssen am Steuer ist wie betrunken Autofahren

Baut der Fahrer einen Unfall, weil er beim Autofahren abgelenkt ist, kann das teuer werden: Nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken ist dies als grob verkehrswidriges Verhalten zu werten und fällt damit in die gleiche Kategorie wie betrunken Autofahren (LG Saarbrücken, Az.: 5 O 17/11).

Ursache für diese zunächst eher amüsant klingende Entscheidung war ein tragischer Autounfall:

Im konkreten Fall hatte sich der Fahrer während der Fahrt zu seiner Beifahrerin gebeugt und sie geküsst. Dadurch war es zum Frontalunfall mit einem entgegenkommenden Wagen gekommen. Die Fahrerin des entgegenkommenden Wagens überlebte den Unfall nicht. Obwohl sie nicht angeschnallt war,  treffe den durch das Küssen abgelenkten Fahrer die volle Haftung, so die Richter. Das Fehlverhalten des küssenden Fahrers wiege so schwer, dass es das Mitverschulden der bei dem Unfall verstorbenen Fahrerin verdränge.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).