Überschwemmung ist versicherbar – Regenschaden nicht
02.07.12 in Blog
Ein Hausbesitzer kann seine Garage gegen Schäden durch Überschwemmungen durch Flüsse etc. versichern lassen, nicht aber gegen Schäden durch Regenwasser. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 160/11). Im konkreten Fall war nach starkem Regen Wasser über eine Tiefgarageneinfahrt in eine Garage und angrenzende Räume eingedrungen, weitere Überschwemmungen gab es auf dem Grundstück jedoch nicht.
Das Gericht gab der Versicherung, die einen Schadensfall verneint hatte, recht: Um die Elementarschadensversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssten erhebliche Wasseransammlungen auf dem Grundstück und außerhalb vorhanden sein. Regenwasser, das sich in einem Gebäude ansammelt, reiche dafür jedoch nicht aus.