Vereinigung Cockpit: Über 1/3 der Piloten ist schon einmal beim Fliegen eingeschlafen

Nach einer Umfrage der Vereinigung Cockpit e. V. (VC) sind 93 Prozent ihrer Piloten schon einmal übermüdet geflogen. 37 Prozent gaben an, im Cockpit schon ohne Absprache mit dem Kollegen eingeschlafen zu sein.

Vor diesem Hintergrund hat der Präsident der Vereinigung Cockpit, Ilja Schulze, gestern auf der ILA den Entwurf über neue Flugdienstzeiten scharf kritisiert. Wenn dieser Entwurf geltendes Recht werde, könnten die Piloten die Sicherheit der Fluggäste nicht mehr garantieren.

Derzeit gelten für Piloten in Europa Arbeitszeiten von maximal 14 Stunden auf Kurz- und Mittelstrecken. Bereits diese Arbeitszeiten halten die Pilotenvereinigung und namhafte Fachleute für zu lang. So gilt unter vielen Wissenschaftlern eine Arbeitszeit von maximal 12 Stunden für Piloten als vertretbar (bei Nachtflügen 10 Stunden), jede weitere Flugstunde erhöhe das Sicherheitsrisiko. Die USA haben nach mehreren ermüdungsbedingten Flugunfällen hieraus Konsequenzen gezogen und die maximale Arbeitszeit für Nachtflüge auf 9 Stunden limitiert. Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA plant dagegen, die Arbeitszeiten der Piloten auf allgemein 16, bei Nachtflügen auf 11 Stunden, auszuweiten. Grund hierfür dürften die von vielen Airlines befürchteten steigenden Kosten bei kürzeren Arbeitszeiten sein – schließlich müssten die Fluggesellschaften dann mehr Piloten einstellen.

Es stehen sich also wieder einmal wirtschaftliche Interessen und Sicherheitsaspekte gegenüber. Man darf gespannt sein, wie wichtig der EASA und den europäischen Fluglinien die Sicherheit ihrer Besatzungen und Passagiere in Zukunft ist.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).