Zika-Virus: Wann können Schwangere ihre Reise stornieren?

Seit sich das Zika-Virus in Mittel- und Südamerika immer weiter ausbreitet und bekannt ist, dass das Virus für Schwangere bzw. deren ungeborene Kinder gefährlich ist, rät das Auswärtige Amt Schwangeren von „vermeidbaren“ Reisen in diese Länder ab. Können Schwangere ihre geplante Reise nach Mittel- oder Südamerika also problemlos stornieren?

Stornieren können Reisende ihre Reise immer, sehen sich dann aber meistens mit Stornokosten konfrontiert. Ein Recht, die Reise kostenlos zu stornieren, besteht dann, wenn die Reise wegen „höherer Gewalt“ nicht angetreten werden kann. In der Regel ist die Grundlage hierfür eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Eine Reisewarnung ist jedoch nicht mit einem bloßen Reisehinweis zu verwechseln: Mit einer Reisewarnung rät das Auswärtige Amt ganz klar von einer Reise in das betroffene Land ab (und fordert meist auch Deutsche, die sich in dem betroffenen Land befinden, zur Ausreise auf). Es handelt sich hierbei in der Regel um aktuelle Krisenherde wie derzeit etwa Syrien. Ein bloßer Reisehinweis ist eine Stufe niedriger angesiedelt und daher kein „Freifahrtschein“ für den kostenlosen Reiserücktritt. Erst wenn die Gefahren im Land ausreichend belegt sind, haben Reisende einen Anspruch auf die kostenfreie Stornierung. Hierzu reicht ein bloßer Reisehinweis meist nicht aus. Wie hier das Zika-Virus zu behandeln ist, ist umstritten. Nicht zuletzt ist das Virus auch unterschiedlich stark verbreitet, eine pauschale kostenlose Storno-Möglichkeit für alle Mittel- und Südamerika – Reisen lässt sich hieraus nicht ableiten.
Für Betroffene empfiehlt es sich in jedem Fall, Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen. Einige große Reiseveranstalter bieten derzeit aus Kulanz an, entsprechende Reisen kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).