
Flugverspätung: Airline muss Anwaltskosten übernehmen
Passagieren steht bei einer Flugverspätung, einer Flugannullierung oder Nichtbeförderung grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004 zu. Klärt die Fluggesellschaft ihre Passagiere bei einer Flugverspätung nicht über diese EU-Passagierrechte auf, dürfen die Passagiere einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer Entschädigung gegenüber der Airline einschalten und die Anwaltskosten von dieser erstattet verlangen.
Die Fluggesellschaften sind nach Art. 14 der EG-VO 261/2004 verpflichtet, ihre Passagiere über die Passagierrechte zu informieren. Da die Airline dies im vorliegenden Fall nicht getan hatte, sei die Einschaltung eines Anwaltes zur Durchsetzung der Passagierrechte berechtigt und erforderlich, die Betroffenen hätten daher einen Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, so das Amtsgericht Hannover (Az.: 517 C 13641/11).