Kostenerstattung

Was viele nicht wissen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich die Kosten, die man für den eigenen Anwalt ausgegeben hat, zurück zu holen.

Der klassische Fall ist der gewonnene Gerichtsprozess: Haben Sie den Prozess gewonnen, erhalten Sie grundsätzlich sämtliche Kosten (also neben den Anwaltskosten auch die Gerichtskosten) von der Gegenseite erstattet (das gilt allerdings nicht im Arbeitsrechtsprozess).

Doch nicht nur bei einem Sieg vor Gericht erhalten Sie ihre Kosten erstattet:

Befindet sich die Gegenseite bereits in Verzug, wenn Sie einen Anwalt beauftragen, können Sie die Zahlung der Anwaltskosten im Regelfall von der Gegenseite als Verzugsschaden verlangen.

Mein Tipp:

Machen Sie in einfach gelagerten Fällen Ihre Ansprüche zunächst einmal selbst bei der Gegenseite geltend. Setzen Sie eine konkrete Zahlungsfrist und sorgen Sie dafür, dass Sie einen Zustellungsnachweis für Ihr Schreiben haben (etwa per Einschreiben).

Wenn Sie Ansprüche wie zum Beispiel Ausgleichsansprüche nach einer Flugverspätung geltend machen und die Gegenseite die von Ihnen gesetzten Fristen ignoriert, können Sie grundsätzlich die Anwaltskosten, die Ihnen deswegen entstehen, von der Gegenseite zurück verlangen. Die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche müssen natürlich berechtigt sein.

Ich prüfe diese Möglichkeiten mit Ihnen im Beratungsgespräch anhand Ihres konkreten Falles und mache gegebenenfalls die entsprechenden Erstattungsansprüche für Sie mit geltend.