Ryanair: Flug endet in Berlin statt Bratislava

Ryanair schafft es nicht aus den Negativschlagzeilen: Die Passagiere wollten gestern eigentlich von London nach Bratislava, aber als eine Kontrolllampe im Cockpit einen technischen Defekt meldete, entschied sich die Crew für eine kleine Änderung des Flugplanes und landete in Berlin. Die Passagiere mussten ihren Flug dann mit einer Ersatzmaschine fortsetzen.

Ryanair steht seit Wochen in der Kritik, nachdem es wiederholt zu Notlandungen und unfreiwilligen Flugplanänderungen bei der Airline gekommen war. Der Fluggesellschaft wird unter anderem vorgeworfen, auf Kosten der Sicherheit mit so wenig Treibstoff wie möglich zu fliegen. So gab es im Juli dieses Jahres in Spanien gleich dreimal Notrufe durch Ryanair-Piloten wegen Treibstoffmangels. Im September mussten mehrere Maschinen der irischen Fluggesellschaft in Spanien außerplanmäßig landen. Die Zwischenfälle haben unter anderem die irische Luftfahrtaufsicht (IAA) auf den Plan gerufen. Diese teilte zwar zwischenzeitlich mit, dass die betroffenen Flugzeuge ausreichend Sprit getankt hatten – ungünstige Wetter- und Verkehrsbedingungen hätten zu den Zwischenfällen geführt.

Der jüngste Vorfall ist aber nicht die einzige technische Panne von Ryanair in letzter Zeit: So musste am 15. September eine Maschine, die von Bristol mit dem Ziel Reus in Spanien gestartet war, wegen eines Motorschadens in Barcelona landen. Wenige Tage zuvor war ein Flugzeug von Ryanair auf dem Weg von Weeze am Niederrhein nach Palma de Mallorca in so starke Turbulenzen geraten, dass sich drei Menschen verletzten und die Maschine notlanden musste.

Wie der jüngste Zwischenfall zeigt, ist Ryanair aus den Turbulenzen offenbar noch nicht wirklich heraus.

 

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).