Neue Online-Verbraucherrechte: Kaum Auswirkungen im Reiserecht

Seit heute gelten in der gesamten EU neue Verbraucherrechte, insbesondere bei Onlineverträgen. Auf das Reiserecht hat das neue Verbraucherrecht aber kaum Auswirkungen: So ändert sich nichts daran, dass es kein Widerrufsrecht für im Internet gebuchte Pauschalreisen, Flugtickets oder online abgeschlossene Hotelbuchungen gibt. An den klassischen Stornoregeln ändert sich also nichts.
Einige Änderungen gibt es aber dann doch: So ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Internet-Buchungen kostenpflichtige Zusatzleistungen wie etwa eine Reisekostenrücktrittsversicherung nicht mehr automatisch voreingestellt sein dürfen. Demnächst dürfen also keine automatisch gesetzten Häkchen an diversen zusätzlichen Bausteinen der Reise gesetzt sein, die vom Kunden vor der Buchung erst wieder entfernt werden müssen (sog. „Opt-out“-Verfahren). Die Leistungen dürfen demnächst nur mitgebucht werden, wenn der Kunde selbst aktiv das Häkchen gesetzt hat (sog. „Opt-in“-Verfahren). Auch bei der Bezahlung gibt es leichte Verbesserungen für den Verbraucher. So dürfen nun Zusatzgebühren bei der Zahlung mit Kreditkarte nur dann erhoben werden, wenn dem Kunden alternativ eine andere gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Aufpreis angeboten wird. Auch dürfen Service-Hotlines nun bei Anrufen zu bereits bestehenden Verträgen nicht mehr teurer als der Telefon-Grundtarif sein.

 

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).