Krank im Urlaub: Meldepflicht für Arbeitnehmer
31.07.12 in Blog
Im Urlaub gelten die gleichen Krankschreibungsregeln wie an normalen Arbeitstagen. Dementsprechend müssen Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, ihren Chef unverzüglich darüber informieren. Für das ärztliche Attest gelten ebenfalls die gleichen Regeln wie sonst: Ist nichts anderes vereinbart, brauchen Mitarbeiter eine ärztliche Krankschreibung, wenn sie länger als drei Tage krank sind.
Versäumt der kranke Urlauber seine Meldepflichten, darf er arbeitsrechtlich gesehen die durch seine Krankheit verloren gegangenen Urlaubstage nicht nachholen.