Krank im Urlaub: Meldepflicht für Arbeitnehmer

Im Urlaub gelten die gleichen Krankschreibungsregeln wie an normalen Arbeitstagen. Dementsprechend müssen Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, ihren Chef unverzüglich darüber informieren. Für das ärztliche Attest gelten ebenfalls die gleichen Regeln wie sonst: Ist nichts anderes vereinbart, brauchen Mitarbeiter eine ärztliche Krankschreibung, wenn sie länger als drei Tage krank sind.

Versäumt der kranke Urlauber seine Meldepflichten, darf er arbeitsrechtlich gesehen die durch seine Krankheit verloren gegangenen Urlaubstage nicht nachholen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).