Geplante neue Fluggastrechte: Die Verlierer sind die Passagiere

Derzeit haben Passagiere dank einer EU-Verordnung umfangreiche Rechte bei Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen: Sie können bis zu 600,- Euro pro Person von den Airlines als Entschädigung verlangen – und das schon nach 2 bzw. 3 Stunden Verspätung.

Die EU-Kommission plant nun eine Neuregelung der Fluggastrechte. Offiziell wird dies als Verbesserung für die Passagiere dargestellt, de facto stellen die geplanten Änderungen eine deutliche Verschlechterung für Reisende dar. So sollen die Passagiere bei Flügen innerhalb der europäischen Union künftig erst nach 5 Stunden Wartezeit einen Anspruch gegen die Fluggesellschaften haben (bisher besteht ein Anspruch je nach Flugentfernung bereits nach 2 bzw. 3 Stunden). Besonders drastisch wären aber Fernreisende betroffen: Bei Langstreckenflügen von mehr al 6000 Kilometern soll eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von zwölf Stunden (statt bisher drei Stunden) gezahlt werden.

Die Passagierrechte würden aber bei der Neuregelung auch dadurch deutlich eingeschränkt, dass die Ansprüche dann innerhalb von drei Monaten (statt bisher drei Jahren) geltend gemacht werden müssten. Außerdem soll die Möglichkeit für die Fluggesellschaften, sich durch sogenannte außergewöhnliche Umstände der Haftung zu entziehen, deutlich ausgeweitet werden. Bislang wird von der Rechtsprechung ein technischer Defekt in der Regel als Betriebsrisiko der Fluggesellschaft gewertet. Die Airline muss also grundsätzlich auch dann zahlen, wenn sie vorgibt, dass ein technischer Defekt zu der Verspätung geführt hat. Bei der geplanten Neuregelung soll ein technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand zählen, die Airline müsste in diesem Fall nicht zahlen.

Auf entsprechend scharfe Kritik stößt die geplante Neuregelung unter anderem beim europäischen Fahrgastverband European Passengers‘ Federation (EDF). Dieser geht davon aus, dass mit der geplanten Neuregelung bis zu 72 Prozent der Passagiere, die im Moment einen Anspruch auf Entschädigung haben, leer ausgehen würden.

Noch ist der Gesetzesentwurf nicht vom Europaparlament und den Mitgliedsstaaten abgesegnet. Eine Umsetzung ist daher frühestens für 2014 zu erwarten.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).