EuGH: Entschädigung bei Kofferverlust pro Kopf, nicht nur pro Koffer

Wenn auf einem Flug Gepäck verloren geht, müssen die Fluggesellschaften eine Entschädigung zahlen. Das ist im Montrealer Übereinkommen (MÜ) von 1999 geregelt. Was aber, wenn nicht jeder Fluggast sein eigenes Gepäckstück hat, sondern etwa eine Familie mit mehreren Koffern verreist und die Kleidung etc. auf alle Koffer verteilt wurde? Oder wenn ein Paar mit einem gemeinsamen Koffer verreist?

Im entsprechenden Fall hatte eine vierköpfige spanische Familie auf einem Flug mit Iberia von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren. Die Familie war nur mit zwei Koffern gereist, da die Kinder ihre Sachen mit in die Koffer der Eltern gepackt hatten. Iberia war der Ansicht, es gäbe nur eine Entschädigung pro Koffer, die Familie pochte auf eine Entschädigung für jeden der vier betroffenen Passagiere.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun klargestellt, dass der Anspruch auf Schadensersatz wegen Gepäckverlust für jeden einzelnen Reisenden besteht (Az: C-410/11). Es wird also nicht pro Koffer, sondern pro Kopf entschädigt. Dementsprechend haften die Fluggesellschaften nun jedem betroffenen Passagier bei Kofferverlust bis zum einem Betrag von 1.000 SZR (Sonderziehungsrechten), das sind umgerechnet knapp 1.200,00 Euro. Die spanische Familie kann also nun bis zu knapp 4.800,00 Euro von Iberia als Schadensersatz verlangen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).