127 Parkverstöße in acht Monaten – Führerschein weg
Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein – unabhängig von der Anzahl der Punkte in Flensburg. Eine Fahrerlaubnis kann nicht nur bei Eintragungen im Verkehrszentralregister („Punkte in Flensburg“) entzogen werden, sondern auch dann, wenn sich der Führerscheininhaber aus anderen Gründen als ungeeignet erweist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sich relativ geringfügige Verstöße (Ordnungswidrigkeiten) wie Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen derart häufen, dass sich dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art zeigt. Im vorliegenden Fall hatte der betroffene Autofahrer binnen acht Monaten Bußgelder für 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen „gesammelt“. Das Verwaltungsgericht Berlin sah ihn daher als nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet an: Der Mann verkenne die von ihm ausgehende Gefahr, die in seiner unangemessenen Einstellung zu den Rechtsvorschriften liege, die einem geordneten Straßenverkehr dienen (Verwaltungsgericht Berlin, Az.: 4 L 271.12).