Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug)

Der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) ist vom Fahrverbot zu unterscheiden. Während beim Fahrverbot der Führerschein für die Dauer des Verbotes in amtliche Verwahrung gegeben wird, muss der Führerschein beim Führerscheinentzug nach Ablauf der entsprechenden Sperrzeit neu beantragt werden. Eine erneute Fahrprüfung oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung – umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) ist allerdings nur unter bestimmten Umständen notwendig.

Der Führerscheinentzug hat für den Betroffenen oft sehr einschneidende Folgen, insbesondere, wenn er beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen ist.  Im Ernstfall empfiehlt es sich daher, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es lohnt sich, den entsprechenden Bescheid genau prüfen zu lassen – nicht jeder Führerscheinentzug ist rechtlich korrekt und unangreifbar.