Überschwemmung ist versicherbar – Regenschaden nicht

Ein Hausbesitzer kann seine Garage gegen Schäden durch Überschwemmungen durch Flüsse etc. versichern lassen, nicht aber gegen Schäden durch Regenwasser. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 160/11). Im konkreten Fall war nach starkem Regen Wasser über eine Tiefgarageneinfahrt in eine Garage und angrenzende Räume eingedrungen, weitere Überschwemmungen gab es auf dem Grundstück jedoch nicht.

Das Gericht gab der Versicherung, die einen Schadensfall verneint hatte, recht: Um die Elementarschadensversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssten erhebliche Wasseransammlungen auf dem Grundstück und außerhalb vorhanden sein. Regenwasser, das sich in einem Gebäude ansammelt, reiche dafür jedoch nicht aus.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).