Neue Schlichtungsstelle für Fluggäste – der große Wurf ist es nicht

Passagiere, deren Flug verspätet, gar nicht oder  ohne sie stattfindet, haben umfangreiche Rechte. Unter anderem steht ihnen nach einer EU-Verordnung ein Betrag von bis zu 600,- Euro pro Person zu. Auch Kofferverluste etc. muss niemand klaglos hinnehmen. Trotzdem verweigern die Fluggesellschaften oft entsprechende Zahlungen oder versuchen, die Passagiere mit deutlich weniger Geld oder Fluggutscheinen abzuspeisen.

Seit langem ist geplant, für diese Fälle eine Schlichtungsstelle einzurichten – nun hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet, doch die Kritik ist groß: Verbraucherschützer bemängeln, dass die Schlichtungsstelle nur für einen Teil der Betroffenen zuständig sein wird. So können sich Geschäftsreisende und Pauschalreisende grundsätzlich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. Da die Schlichtungsstelle von den Airlines selbst auf freiwilliger Basis eingerichtet werden soll, werden sich auch nicht alle Fluggesellschaften beteiligen. Deswegen soll für diese eine zweite, behördliche Schlichtungsstelle eingerichtet werden.  Das Ziel einer einheitlichen Anlaufstelle für alle Betroffenen wird damit alles andere als erreicht. Auch stellt sich die Frage, ob eine von den Fluggesellschaften selbst betriebene Schlichtungsstelle wirklich im Sinne der Verbraucher ist. Dementsprechend kritisch hat sich auch schon die Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn geäußert: „Man darf bei der bisherigen Ausarbeitung zweifeln, ob es hier verbraucherfreundliche Schlichtungssprüche geben wird.“

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).