Neue EU-Verordnung: Mehr Rechte auf Busreisen

Seit Anfang des Jahres gibt es auch in Deutschland Fernlinienverkehr mit Bussen. Vorher hatte die Bahn quasi ein Monopol: Fernbusse parallel zu Bahnstrecken waren nicht erlaubt. Reisenden, die das neue Angebot an Linienbussen für den Fernverkehr nutzen, stehen seit März entsprechende EU-Fahrgastrechte zur Seite: Ähnlich wie bei Flügen haben Reisende nun Anspruch auf  Fahrpreiserstattung und u. U. eine Entschädigung, wenn die Busfahrt verspätet stattfindet, annulliert wird oder der Fahrgast trotz gültigem Ticket nicht mitgenommen wird (etwa weil der Bus überbucht ist).

Bei allen Fahrten, die über eine Distanz von mindestens 250 Kilometern gehen, können die Reisenden nun den Ticketpreis zurück verlangen, wenn sich die Abfahrt um mindestens zwei Stunden verzögert, die Fahrt annulliert wird oder der Betroffene trotz Fahrschein nicht mitgenommen wird.

Außerdem besteht ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, wenn das Busunternehmen nicht die Wahl zwischen Weiterreise (evtl. über eine andere Strecke) oder Fahrpreiserstattung bietet. Wird dem Reisenden also keine Ersatzbeförderung zum Zielort angeboten, kann er eine zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung verlangen.

Ab einer Verzögerung von 90 Minuten können die Reisenden außerdem angemessene Hilfeleistung (Imbisse, Erfrischungen, etc., ggfls. Übernachtungen) verlangen – allerdings nur bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als drei Stunden.

Unabhängig von der Streckenlänge und der Fahrtdauer haben alle Fahrgäste jetzt umfassende Informationsrechte, ferner besteht ein Diskriminierungsverbot: Reisende dürfen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder eingeschränkten Mobilität nicht diskriminiert werden. Körperbehinderte oder in der Mobilität eingeschränkte Reisende haben nun u. a. einen Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung an Busbahnhöfen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).