EU-Parlament regelt Flugzeiten für Piloten neu

EU-Parlament regelt Flugzeiten für Piloten neu

Das EU-Parlament hat die Dienstzeiten für Piloten neu geregelt, die entsprechende Verordnung sieht eine Verkürzung der Nachtflugzeiten um 45 Minuten auf 11 Stunden vor. Auch wird neu definiert, was als „Nachtflugzeit“ gilt: War dies bisher die Zeit von 19 Uhr bis 4 Uhr, wird dies künftig die Zeit zwischen 17 Uhr und 5 Uhr sein. Auch die erlaubte jährliche Gesamtflugzeit wird von derzeit 1300 Stunden auf 1000 Stunden gekürzt.

Die neue Verordnung stellt zwar eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung dar, wird unter anderem von Wissenschaftlern und der Pilotenvereinigung Cockpit e. V. (VC) aber als unzureichend kritisiert: Die maximale Dienstzeit betrage auch nach der neuen Verordnung noch bis zu 22 Stunden, wenn man die Bereitschaftszeiten berücksichtige. Auch sei aus wissenschaftlicher Sicht eine Nachtflugzeit bzw. Dienstzeit von maximal 10 Stunden als Sicherheitsgrenze anzusehen, da bei längerer Flugzeit eine Übermüdung der Piloten drohe. Nach einer im vorigen Jahr veröffentlichten Umfrage der Pilotenvereinigung Cockpit sind bereits 93 Prozent der befragten Piloten schon einmal übermüdet geflogen, über 1/3 ist  bereits schon einmal während des Fluges eingeschlafen.

Die USA haben nach mehreren Unfällen bereits deutlich kürzere Flugzeiten festgelegt: Dort beträgt die maximale Nachtflugzeit 9 Stunden.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).