Landgericht Bonn: Wer sich in Bus und Bahn nicht festhält, ist selbst schuld

Fahrgäste müssen in Bussen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen selbst dafür sorgen, dass sie sicher stehen oder sitzen. Wer sich nicht festhält und sich deshalb bei einem Bremsmanöver oder ähnlichem verletzt, kann dafür nicht das Verkehrsunternehmen verantwortlich machen. Das hat das Landgericht Bonn entschieden (Az.: 5 S 43/12). Im konkreten Fall hatte eine Frau während einer Busfahrt gelesen und sich dabei nicht festgehalten. Als der Fahrer bremsen musste, stieß die Frau gegen eine Haltestange und verletzte sich. Eine Haftung des Verkehrsunternehmens schloss das Landgericht aus: Die Fahrgäste seien verpflichtet, selbst für eine ausreichende Sicherung zu sorgen.

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Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).