Landgericht Bonn: Wer sich in Bus und Bahn nicht festhält, ist selbst schuld
17.12.12 in Blog
Fahrgäste müssen in Bussen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen selbst dafür sorgen, dass sie sicher stehen oder sitzen. Wer sich nicht festhält und sich deshalb bei einem Bremsmanöver oder ähnlichem verletzt, kann dafür nicht das Verkehrsunternehmen verantwortlich machen. Das hat das Landgericht Bonn entschieden (Az.: 5 S 43/12). Im konkreten Fall hatte eine Frau während einer Busfahrt gelesen und sich dabei nicht festgehalten. Als der Fahrer bremsen musste, stieß die Frau gegen eine Haltestange und verletzte sich. Eine Haftung des Verkehrsunternehmens schloss das Landgericht aus: Die Fahrgäste seien verpflichtet, selbst für eine ausreichende Sicherung zu sorgen.