Honorarvereinbarung

Neben der gesetzlichen Vergütung nach RVG gibt es für die Honorargestaltung verschiedene Alternativen, üblich ist die Vereinbarung eines Pauschalpreises für ein bestimmtes Leistungspaket oder die Vereinbarung eines Stundenhonorars.

Grundsätzlich biete ich beide Vergütungsmöglichkeiten an.

Der Paketpreis hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits zu Beginn genau wissen, welche Leistungen Sie in Auftrag gegeben haben und Kosten auf Sie zukommen. Das Stundenhonorar spiegelt dafür den Leistungsaufwand am besten wieder – Sie zahlen exakt die Stunden, die ich für Ihren Fall aufgewendet habe.

Zu beachten ist, dass Rechtsschutzversicherer meist nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG übernehmen.

Honorarvereinbarungen bieten sich insbesondere in der reinen Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (etwa Vertragsgestaltung, AGB-Gestaltung) an, da hier eine Abrechnung nach dem RVG naturgemäß nicht möglich ist.

Für die anwaltliche Erstberatung sieht auch das RVG vor, dass Mandant und Anwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen.