Rechtsschutzversicherung

Sie sind rechtsschutzversichert? Dann trägt die Kosten unserer Beauftragung im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung. Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten, die Kosten über Ihre Rechtsschutzversicherung abzuwickeln.

Mein Service: Ich übernehme für Sie die entsprechende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, stelle dieser den Sachverhalt und die Rechtslage dar und beantrage für Sie eine Kostendeckungszusage. Für diese Leistung sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Gebühr vor, die vom Mandanten (also Ihnen) zu bezahlen ist. Ich verzichte grundsätzlich auf diese Gebühr – es sei denn, die Korrespondenz  mit der Rechtsschutzversicherung  erweist sich als ungewöhnlich umfangreich und zeitintensiv.

Sie brauchen also zum Erstberatungstermin nur Ihre Versicherungsunterlagen mitbringen, den Rest erledige ich für Sie – in der Regel gratis!