Easyjet lässt Passagiere einfach stehen und fliegt ohne sie los

Die Passagiere waren pünktlich zum Boarding erschienen und hatten gültige Tickets – trotzdem mussten sie auf einmal zusehen, wie sie mit einem Absperrband von den anderen Passagieren getrennt wurden und das Flugzeug schließlich ohne sie abhob – mit ihrem Gepäck an Bord.

Die auf dem Flughafen in Malaga gestrandeten Passagiere wollten eigentlich nach Bristol, doch das gestaltete sich nun schwierig, fanden sich die Reisenden doch in einem verschlossenen Raum auf dem Flughafen wieder und mussten erst durch Hilferufe auf ihre Situation aufmerksam machen.

Easyjet bot den Passagieren daraufhin an, die Kosten für eine Übernachtung im Hotel zu übernehmen bzw. sie mit einer anderen Maschine mitfliegen zu lassen – allerdings nicht nach Bristol, sondern nach Gatwick, von wo sie den Bus nach Bristol nehmen sollten.

Wer das klaglos hingenommen hat, hat ohne Not auf ihm zustehende Ansprüche verzichtet: Bei dem Vorfall handelt es sich um eine  unberechtigte Nichtbeförderung im Sinne der EG-VO 261/2004, so dass die betroffenen Passagieren unter anderem Ausgleichsansprüche in Höhe von 400,- Euro pro Person geltend machen können.

Daneben kommen weitere Schadensersatzansprüche in Betracht – denn dass ein  Luftfahrtunternehmen nicht einfach mit den Koffern losfliegen und seine Passagiere kommentarlos stehen lassen kann, sagt nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch das Gesetz.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).