Bundesrat: Mehr Verbraucherschutz bei Pauschalreisen

In einer Stellungnahme zu einer Initiative der EU-Kommission hat der Bundesrat heute mehr Rechte für die Verbraucher gefordert. Die EU-Kommission plant eine Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen und Bausteinreisen. Auch Online-Pauschalreisen sollen in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Stärkung des Verbraucherschutzes könne allenfalls als „Verpflichtung zu einer Mindestharmonisierung“ des Verbraucherschutzes der Reisenden in Europa befürwortet werden. Teilweise sei der Verbraucherschutz im deutschen Reiserecht schon weiter ausgebaut als nun von der Kommission vorgesehen, das Niveau dürfe nicht durch eine neue EU-Verordnung abgesenkt werden.

Insbesondere tritt der Bundesrat dafür ein, Reiserücktrittsgebühren zu begrenzen und den Verbrauchern auch bei Reiseverträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossen werden (zum Beispiel bei Haustürgeschäften oder sogenannten „Kaffeefahrten“), ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).