Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung auch für Kleinkinder

Auch Kleinkinder haben einen Anspruch auf Entschädigung nach den EU-Passagierrechten, etwa bei einer Flugverspätung. Ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hat, spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass es über eine Buchungsbestätigung verfügt und nicht kostenlos mitreist. Dann aber stehen auch Kleinkindern die gleichen Ansprüche wie Erwachsenen zu, also Ausgleichsansprüche bis zu 600,- Euro pro Person bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Nichtbeförderungen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az.: 13 S 95/12).

Im konkreten  Fall war eine Familie mit dreistündiger Verspätung auf Palma de Mallorca gelandet. Die Eltern hatten für sich und ihre 16 Monate alte Tochter entsprechende Ausgleichsansprüche eingeklagt. Das Amtsgericht Nürtingen (Az.: 17 C 2298/11) gab der Klage (auch für die Tochter) statt. Die Berufung des Luftfahrtunternehmens blieb erfolglos, auch das Landgericht Stuttgart sah keinen Grund, hier Unterschiede zwischen erwachsenen und minderjährigen Passagieren zu machen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Boris Narewski ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Berlin vertreten. Sein klarer Schwerpunkt ist das Reiserecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privat- und Geschäftsreisende als auch Reiseveranstalter. Er ist u.a. Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein), im Berliner Anwaltverein sowie in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR).