Unfall
Ein Verkehrsunfall ist immer mit einer Vielzahl von Punkten, die es zu regeln gilt, verbunden. Oft bieten die Versicherer an, Ihnen dies alles im Rahmen des „Schadensmanagements“ abzunehmen. Diese Angebote sind aber mit Vorsicht zu genießen – schließlich geht es den Versicherern regelmäßig darum, die Kosten der Unfallregulierung so gering wie möglich zu halten.
Sie haben bei jedem Unfall das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Anwaltskosten zahlt (im Rahmen ihrer Haftungsquote) die Versicherung des Unfallgegners.
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen, um die Beweise zu sichern und den genauen Schaden festzustellen (Ausnahme: Bagatellunfall). Auch diese Kosten muss der Unfallgegner im Rahmen seiner Haftungsquote tragen.
Ebenso haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Übrigens: Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen – Sie haben die freie Wahl, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder sich das Geld (Netto-Betrag) auszahlen lassen und für andere Zwecke verwenden.
Wichtig: Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie ihre eigene Haftpflichtversicherung binnen 7 Tagen informieren, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen werden oft auch Ermittlungsverfahren (etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung) eingeleitet. Sind Sie hiervon betroffen, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Außer den Angaben zur Person (Name, Anschrift etc.) müssen Sie den Bogen nicht ausfüllen, Sie haben als Betroffener ein entsprechendes Schweigerecht. Ich empfehle Ihnen daher, nur die Pflichtangaben zu machen und erst nach Rücksprache mit mir evtl. weitere Angaben zum Unfallhergang bzw. gegen Sie erhobenen Vorwurf zu tätigen. Ich werde in diesem Fall Akteneinsicht in die entsprechende Ermittlungsakte nehmen und die Angelegenheit und Verteidigungsmöglichkeiten in Ruhe mit Ihnen erörtern.