Wichtige Hinweise:
Die Kalkulation der zu erwartenden Preise erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern Rahmengebühren im Voraus ersichtlich sind, wird in der Kalkulation die Mittelgebühr miteinbezogen, welche bei einer gewöhnlichen Angelegenheit anfällt. Für den Fall, dass innerhalb einer Angelegenheit mehrere Tätigkeiten erfolgen, würden diese für gewöhnlich miteinbezogen werden.
Natürlich können nicht alle denkbaren Sachverhalte einberechnet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Richtlinien des RVG und der möglichen Fallgegebenheiten, ist es nicht möglich alle Aspekte in die Berechnung in Ansatz zu bringen. Die Kalkulation soll ausschließlich einen Überblick geben wie sich die Gebühren zusammensetzen und einen ersten Eindruck vermitteln welche Kosten fällig werden.
Wir möchten anmerken, dass wir für die Richtigkeit der Kosten und deren Kalkulationen keine Haftung übernehmen können.