Forderungsabwehr
Wohl fast jeder Verbraucher hat sich schon einmal mit einer unberechtigten Forderung (Rechnung) konfrontiert gesehen. Mal ist es die Rechnung für eine Mitgliedschaft, die nie eingegangen oder schon längst wieder gekündigt wurde, mal der Online-Kauf, der längst zurückgesendet wurde und nun trotzdem berechnet wird. Viele Rechnungen weisen auch Posten aus, die nicht weiter erklärt werden und so nicht vereinbart waren (etwa eine „Bearbeitungsgebühr“ oder „Versendungspauschale“). Die Bandbreite reicht hier von fahrlässig falsch erstellten Rechnungen bis hin zu kriminellen Betrugsmaschen.
Als Verbraucher stehen Ihnen eine Unzahl verbraucherschützender Vorschriften zur Seite. So müssen Sie beim Online-Kauf im Vorfeld klar über den Gesamtpreis aufgeklärt werden und haben ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Ähnlich sieht es bei anderen Verträgen aus. Viele dieser Vorschriften werden von Unternehmen immer wieder (bewusst oder unbewusst) ignoriert oder falsch ausgelegt. Oft zahlen die Verbraucher dann aus Unkenntnis zähneknirschend trotzdem die Rechnung.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen – am besten mit Ihrem Verbraucheranwalt!