Fahrverbot
Beim Fahrverbot muss der Führerschein für die Dauer des Verbotes in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wie auch beim Führerscheinentzug kann ein Fahrverbot für den Betroffenen weitreichende Folgen haben, ganz besonders, wenn beruflich ein Fahrzeug unerlässlich ist. Hier lohnt es sich, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, denn nicht jede Anordnung ist rechtlich korrekt und unangreifbar.
Ein Anwalt kann in diesem Fall zum Beispiel eine Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Fahrzeugarten oder eine Verringerung der Sperrfrist beim Führerscheinentzug erwirken. Gerade die Folgen eines Fahrverbotes lassen sich oft abmildern, indem Einfluss auf den Zeitpunkt des Fahrverbotes genommen wird. So lässt sich beispielsweise ein Fahrverbot während des Sommerurlaubes abfeiern, ohne dass der Arbeitgeber etwas bemerkt.