
Bußgeldbescheid
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, laufen Fristen. Wollen Sie sich daher gegen den Bescheid wehren, sollten Sie binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einlegen – entweder selbst oder über Ihren Anwalt. Im Regelfall erhalten Sie vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen, indem Ihnen mitgeteilt wird, was Ihnen vorgeworfen wird und Sie sich zum Vorgang äußern können – nicht müssen! Sie haben das Recht zu schweigen. Bis auf die Pflichtangaben zur Person müssen Sie keine Angaben machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern.
Ich empfehle Ihnen, von diesem Schweigerecht auch Gebrauch zu machen und möglichst schnell einen geeigneten Verteidiger aufzusuchen. Auch vermeintlich Entlastendes kann sich negativ auswirken. Aus meiner Sicht sollten daher Einlassungen zur Sache (wenn überhaupt) erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft/Verwaltungsbehörde geschehen. Als Anwalt habe ich Anspruch darauf, diese Akte für meine Mandanten einzusehen und kann dann mit Ihnen eine optimale Verteidigung abstimmen.