Forderungen / Inkasso

Forderungsausfall ist ein Übel, mit dem sich fast jeder Unternehmer herumschlägt. Gerade für kleinere Unternehmen kann ein Forderungsausfall auch schnell existenzgefährdend werden.

In jedem Fall ist die Tatsache, dass man seine Leistung erbringt und die vereinbarte Gegenleistung nicht erhält, ärgerlich und ungerecht. Sobald der Kunde auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert, stellt sich die Frage, wie nun vorzugehen ist. Man kann die Forderung als uneinbringbar abschreiben, es weiter auf eigene Faust versuchen oder die Dritte mit der Beitreibung der Forderung beauftragen.

Beauftragt man Dritte, stellt sich wieder die Frage, wen man beauftragt. Oft fällt die Wahl auf ein Inkassobüro. Das hat aber den Nachteil, dass auch dem Inkassobüro die Hände gebunden sind, wenn der Kunde nicht freiwillig zahlt: Ein Inkassobüro kann die Forderung nicht für Sie einklagen. Zahlt die Gegenseite nicht freiwillig, kann die Forderung für Sie in einem Prozess nur ein Anwalt geltend machen. Ich empfehle Ihnen daher, sich den „Umweg“ über das Inkassobüro zu sparen und die Forderung direkt über jemanden eintreiben zu lassen, der diese im Ernstfall auch vor Gericht für Sie durchsetzen kann. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei!