Umzugsärger

„Dreimal umgezogen ist einmal abgebrannt“ heißt es. Jeder Umzug ist fast zwangsläufig mit Stress und Ärger verbunden – um so schlimmer, wenn es zu Konflikten mit dem beauftragten Umzugsunternehmen kommt. Umzugsunternehmen gibt es – gerade in Berlin – wie Sand am Meer, vom professionellen Großunternehmen bis hin zum Kleinunternehmer um die Ecke. Leider tummeln sich in dieser Branche auch schwarze Schafe, so dass es immer wieder zu Beschwerden kommt. Mal wird wertvolles Umzugsgut beschädigt, ohne dass der Schaden ersetzt wird, mal erscheint der Umzugsunternehmer nicht wie vereinbart  mit vier Mann und einem LKW, sondern nur mit zwei Mann und einem Kleintransporter. Beliebt ist auch die Masche, dem Kunden zunächst einen Schnäppchenpreis zu nennen und dann während des Umzugs, wenn ein Teil des Umzugsgutes schon verladen ist, einen weiteren Betrag in bar zu verlangen. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich die Polizei rufen und Zeugen hinzuziehen.

Auch in allen anderen Fällen ist schnelles Handeln erforderlich, da zum Beispiel erkennbare Schäden am Umzugsgut innerhalb eines Tages gemeldet werden müssen (bei versteckten Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen).

Generell gilt: Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchenangeboten oder unseriösem Auftreten des Umzugsunternehmens (etwa, wenn keine vollstände Firmenanschrift, sondern nur eine Mobiltelefonnummer mitgeteilt wird). Ein seriöses Unternehmen wird von sich aus eine (unverbindliche) Vorbesichtigung anbieten, Sie ungefragt über Haftungsfragen aufklären und keine Vorkasse verlangen (außer bei Umzügen nach Übersee). Ein Qualitätskriterium kann auch das Siegel des Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. sein: AMÖ-zertifizierte Umzugsunternehmen müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen.

Bei Umzugsbeginn sollten die Sachen möglichst unter Zeugen mit dem Kolonnenführer begutachtet und ein Übergabeprotokoll erstellt werden – bei bereits gepackten Kartons ist es nahezu unmöglich, dem Umzugsunternehme im Schadensfall nachzuweisen, dass die Sachen vor dem Umzug noch intakt waren!  Auch bei Umzugsende sollten die Sachen gemeinsam mit dem Kolonnenführer begutachtet werden und gegebenenfalls direkt ein Schadensprotokoll angefertigt werden.

Gibt es dennoch Ärger, empfiehlt es sich (insbesondere bei größeren Schäden) einen mit der Materie vertrauten Anwalt einzuschalten.