Privathaftpflichtversicherung

Notwendigkeit:

Die Privathaftpflichtversicherung wird von allen Versicherungsfachleuten regelmäßig als eine der wichtigsten Versicherungen bewertet. Das hat einen einfachen Grund: Die Haftung von Privatpersonen ist in Deutschland unbeschränkt. Wenn Sie als Privatperson jemandem einen Schaden zufügen, haften Sie dafür also ohne Limit nach oben. Soweit es sich um kleine Sachschäden handelt, ist das leicht aus eigener Tasche zu zahlen. Wenn es sich aber um einen Personenschaden handelt, können leicht Kosten in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die private Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Aus dem eben genannten Grund sollte aber jeder eine haben. So gesehen gilt: Die Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht!

Wofür:

Die Privathaftpflicht haftet für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Wenn Sie Geschirr bei Freunden aus Versehen fallen lassen, können Sie das noch leicht selbst zahlen. Wer jedoch einen Unfall mit Körperverletzung verursacht (zum Beispiel als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Freizeitsportler), muss möglicherweise sein Leben lang für Folgen in Millionenhöhe einstehen. Zu den zu ersetzenden Schäden zählen nämlich nicht nur die Kosten der akuten Behandlung und ein etwaiges Schmerzensgeld. Bei bleibenden Schäden, die vielleicht zu einer Berufsunfähigkeit des Verletzten führen, müssen Sie Monat für Monat den Verdienstausfall zahlen, Hinterbliebene entschädigen und Pflegekosten übernehmen. Wenn notwendig, wird dafür Ihr Einkommen gepfändet und Ihr gesamtes Vermögen verwertet.

Um das zu verhindern, gibt es die Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich.

Worauf zu achten ist:

Wichtig ist, auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro, besser jedoch deutlich höher. Ich empfehle, eine Privathaftpflicht mit hoher Deckungssumme und einer Selbstbeteiligung abzuschließen. Damit sind Sie für große Schäden ausreichend abgesichert und können die Versicherungsprämie trotzdem niedrig halten. Für Familien und Paare im gleichen Haushalt ist regelmäßig eine Versicherung ausreichend, die Schutz für alle gewährt.

Zusatzdeckungen:

Bei einigen Versicherungen sind Extras wie etwa der Verlust fremder Schlüssel enthalten oder zusätzlich versicherbar.

Unter Gefälligkeitsschäden sind die Fälle gemeint, bei denen Sie aus Gefälligkeit aushelfen und dann einen Schaden verursachen (etwa Hilfe beim Umzug, hierbei geht etwas zu Bruch).

Die Forderungsausfalldeckung springt dann ein, wenn Sie selbst geschädigt werden, der andere den Schaden aber nicht bezahlen kann.

Ein Ehrenamt ist keine private, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit. Während der Ausübung des Ehrenamtes greift daher die normale Privathaftpflicht nicht, diese Lücke lässt sich durch eine entsprechende Zusatzdeckung schließen.