Reklamation

Bei der Feststellung eines Reisemangels ist die Reklamation durch den Reisenden noch am Urlaubsort notwendig. Der Urlauber sollte der Reiseleitung vor Ort sämtliche Mängel präzise und unverzüglich melden und Abhilfe fordern. Siehe auch Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Ausschlussfrist.