Reisemängel

Bei Reisemängeln ist der Reisende berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Können die Mängel nicht abgestellt werden oder weigert sich der Reiseveranstalter, kann der Reisende den Reisepreis mindern. Bei schwerwiegenden Mängeln kommen auch Schadensersatzansprüche und ein Rücktritt von der Reise in Betracht.