Reiserücktritt

Der Reisende kann jederzeit von der Abreise von der Reise zurücktreten. Hier verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Im Regelfall kann er allerdings eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich am Gesamtwert der Reise orientiert (Stornogebühren).